Brandschutz

Stellung des Brandschutzbeauftragten

Aufgaben
Erstellung und Pflege von Plänen
• Brandschutzkonzept und Brandschutzordnung
• Alarmpläne und Feuerwehreinsatzpläne
• Räumungspläne und Katastrophenabwehrpläne

Schulungen
• Brandschutzschulungen und -übungen
• Beratung in Fragen des Brandschutzes
• Training mit dem Feuerlöscher

Kontrolle
• Betriebsbegehungen
• Organisation und Überwachung innerbetrieblicher Kontrollen
• Erstellung standardisierter Prüfprotokolle
• Dokumentation der Mängel
• Organisation/Prüfung der Mängelbeseitigung unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher und fachlicher Aspekte

Administration
• Jährliche Berichterstattung über getroffene und beabsichtigte Maßnahmen an den Auftraggeber
• Kontrolle von Prüf- und Wartungsfirmen inkl. Leistungs- und Rechnungsprüfung


Erstellung von Brandschutzkonzepten
• Begleitend bei Neu- oder/und Umbauten sowie bei Nutzungsänderungen
• Abstimmung mit den zuständigen öffentlichen Organen wie Genehmigungsbehörde und Branddirektion (Feuerwehr)


Allgemeine Brandschutzmaßnahmen
(nach der Bauphase)
• Planung und Implementierung des organisatorischen und vorbeugenden Brandschutzes
• Erstellung der Brandschutzordnung (Teil A, B, C)
• Erstellung von Feuerwehrplänen
• Erstellung von Rettungswegplänen
• Vertrieb und Wartung von Feuerlöschern


SCHULUNGEN UND ÜBUNGEN

Arbeitsschutzschulungen

  • Jährliche Mitarbeiterschulungen
    – Voraussetzung: keine
    – Theoretische Schulung (ca. 30 Minuten)
    – Teilnahmenachweis durch Unterschrift
    – Maximale Teilnehmerzahl: 50 Personen
    – Schulungsort: In ihrem Räumen

Brandschutzschulungen

  • Jährliche Mitarbeiterschulungen
    – Voraussetzung: keine
    – Theoretische Schulung (ca. 45 Minuten)
    – Teilnahmenachweis durch Unterschrift
    – Maximale Teilnehmerzahl: 50 Personen
    – Schulungsort: In ihrem Räumen
  • Jährliche Mitarbeiterschulungen inkl. Feuerlöschpraxis
    – Voraussetzung: keine
    – Theoretische Schulung (ca. 45 Minuten)
    – Praktische Übung (ca. 1-2 Std.)
       Flächenbrand; Papierkorbbrand; Monitorbrand
    – Schulungsnachweis
    – Maximale Teilnehmerzahl: 15 Personen
    – Schulungsort: Auf Ihrem Gelände

Ausbildung zum Brand- und Evakuierungshelfer

  • Grundkurs zum Brand- und Evakuierungshelfer (ganzer Tag)
    – Voraussetzung: keine
    – Theoretische Schulung 3 Stunden
    – Praktische Ausbildung 5 Stunden
    – Brandhelferschulungsinhalte basierend auf dem § 10 des Arbeitsschutzgesetzes:
       • Erstbekämpfung des Brandherdes
       • Alarmierung und Einweisung der Feuerwehr unter Beachtung der besonderen Gefahren am Brandort/Standort
       • Die Brandhelfer haben sich in regelmäßigen Abständen vom Vorhandensein und dem gebrauchsfähigen Zustand von Feuerlöscheinrichtungen (z. B. Feuerlöscher, Feuerlöschdecken) zu überzeugen
       • Die Brandhelfer überprüfen in regelmäßigen Zeiträumen die Flucht- und Rettungswege sowie den Sammelplatz auf ihre Benutzbarkeit um bei Evakuierungen zu unterstützen
       • Den Brandhelfern obliegt im Bedarfsfalle die Alarmierung des Personals in den Räumen ihres Aufgabenbereiches
       • Brandhelfer übernehmen die Einweisung zum und am Sammelplatz
       • Brandhelfer übernehmen die Anwesenheitskontrolle am Sammelplatz
    – Brandhelferschulungsinhalte basierend auf feuerwehrtechnischen Schulungsinhalten:
       • Training mit dem Feuerlöscher in verschieden simulierten Anwendungen
       • Schulung der verschiedenen Feuerlöschmittel und deren Anwendung
       • Schulung der verschiedenen Brandklassen und deren Besonderheiten
       • Kommunikationsschulung mit öffentlichen Organen
    – Brandhelferschulungsinhalte basierend auf gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien
       • EU-Richtlinien
       • Deutsche Gesetzeskunde
       • Feuerwehrgesetz
  • Jährlicher Auffrischungskurs (halber Tag)
    – Voraussetzung: Grundkurs (max. 1 Jahr alt)
    – Theoretische Schulung 1 Stunden
    – Praktische Ausbildung 4 Stunden
    – Brandhelferschulungsinhalte basierend auf dem § 10 des Arbeitsschutzgesetzes:
       • Die Brandhelfer haben sich in regelmäßigen Abständen vom Vorhandensein und dem gebrauchsfähigen Zustand von Feuerlöscheinrichtungen (z. B. Feuerlöscher, Feuerlöschdecken) zu überzeugen
       • Die Brandhelfer überprüfen in regelmäßigen Zeiträumen die Flucht- und Rettungswege sowie den Sammelplatz auf ihre Benutzbarkeit um bei Evakuierungen zu unterstützen
       • Den Brandhelfern obliegt im Bedarfsfalle die Alarmierung des Personals in den Räumen ihres Aufgabenbereiches
       • Brandhelfer und Ihre Aufgaben am Sammelplatz
    ▪ Brandhelferschulungsinhalte basierend auf feuerwehrtechnischen Schulungsinhalten:
       • Training mit dem Feuerlöscher in verschieden simulierten Anwendungen
       • Schulung der verschiedenen Brandklassen und deren Besonderheiten
       • Kommunikationsschulung mit öffentlichen Organen
    – Brandhelferschulungsinhalte basierend auf gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien
       • EU-Richtlinien
       • Deutsche Gesetzeskunde
       • Feuerwehrgesetz
  • Aufbaukurs spezielle Situationen in der Theorie und der Praxis
    – sehr großer Anteil an praktischem Übungsszenarien
    – Voraussetzung: Grundkurs oder Auffrischungskurs (max. 1 Jahr alt)
    – Theoretische Schulung 1 Stunden
    – Praktische Ausbildung 7 Stunden
    – Brandhelferschulungsinhalte basierend auf dem § 10 des Arbeitsschutzgesetzes:
       • Erstbekämpfung des Brandherdes
       • Alarmierung und Einweisung der Feuerwehr unter Beachtung der besonderen Gefahren am Brandort/Standort
       • Die Brandhelfer haben sich in regelmäßigen Abständen vom Vorhandensein und dem gebrauchsfähigen Zustand von Feuerlöscheinrichtungen (z. B. Feuerlöscher, Feuerlöschdecken) zu überzeugen
       • Die Brandhelfer überprüfen in regelmäßigen Zeiträumen die Flucht- und Rettungswege sowie den Sammelplatz auf ihre Benutzbarkeit um bei Evakuierungen zu unterstützen
       • Den Brandhelfern obliegt im Bedarfsfalle die Alarmierung des Personals in den Räumen ihres Aufgabenbereiches
       • Brandhelfer übernehmen die Einweisung zum und am Sammelplatz
       • Brandhelfer übernehmen die Anwesenheitskontrolle am Sammelplatz
    – Brandhelferschulungsinhalte basierend auf feuerwehrtechnischen Schulungsinhalten:
       • Training mit dem Feuerlöscher in verschieden simulierten Anwendungen
       • Schulung der verschiedenen Feuerlöschmittel und deren Anwendung
       • Schulung der verschiedenen Brandklassen und deren Besonderheiten
       • Kommunikationsschulung mit öffentlichen Organen
       • Rettungsszenarien für Menschen und Sachgüter
       • Aktive Übungen verschiedener Szenarien und Situationen
  • Evakuierungsübung
    – Planung und Vorbereitung (inkl. Abstimmung Feuerwehr und Senior Management)
    – Durchführung der Evakuierungsübung