Betrieblicher Brandschutz

Die Brandschutzordnung regelt das Verhalten der Personen im Brandfall.

Mit der Inbetriebnahme eines Gebäudes ist die ausreichende Sicherheit für Betriebsangehörige und Besucher für den seltenen Fall eines Brandereignisses zu gewährleisten.

 
Unsere Leistungen:

 

  • Stellung des Brandschutzbeauftragten
  • Flucht- und Rettungspläne nach ASR/ISO
  • Brandschutzordnung nach DIN 14096
  • Feuerwehrpläne nach DIN 14095
  • Gefährdungsermittlungen nach BetrSichV und ArbSchG
  • Betriebsanweisungen nach BetrSichV